Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültigkeit

Die auf dieser Homepage aufgeführten Touren werden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeboten und erbracht. Bei Buchung einer Führung oder Stadtrallye wird diese durch Übersendung der Auftragsbestätigung verbindlich. Die Tour wird durch die Inhaberin Stefanie Reimann oder durch einen anderen kompetenten Gästeführer durchgeführt.

Führungen und Stadtrallyes in Frankfurt ist berechtigt, die angebotenen Touren an geänderte Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die Gruppengröße, Witterungsbedingungen, Jahreszeiten und Öffnungszeiten der Besichtigungsorte anzupassen.

Stornierung

Sollten Sie nicht in der Lage sein, eine gebuchte Tour wahrzunehmen, können Sie diese bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornieren. Danach zahlen Sie bei Stornierung oder Nichtteilnahme 50%, mindestens aber 50,00 €, wenn nicht ein anderer Termin zustande kommt. Der vereinbarte Preis ist auch bei Nichterscheinen der Gruppe oder bei einer mehr als 30-minütigen Verspätung der Gruppe zu zahlen.

Ein bestätigter Auftrag kann nur schriftlich storniert werden.

Im Falle einer plötzlichen Erkrankung des Gästeführers, eines Unwetters oder anderer höherer Gewalt behält sich Führungen und Stadtrallyes in Frankfurt die Absage des Termins vor. Der Auftraggeber kann nach seiner Wahl eine bereits gezahlte Gebühr erstattet bekommen oder einen Ersatztermin vereinbaren. Führungen und Stadtrallyes in Frankfurt ist bemüht, einen adäquaten Ersatz für einen erkrankten Gästeführer zu finden. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Führungen und Stadtrallyes in Frankfurt ist ebenfalls berechtigt, die Führung abzusagen bzw. abzubrechen, wenn einer oder mehrere Teilnehmer der Gruppe alkoholisiert sind bzw. aus anderen Gründen die sichere Durchführung der Veranstaltung nicht gewährleistet ist. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf Zahlung der Gebühr in voller Höhe erhalten.

Wartezeit

Die Wartezeit des Gästeführers beträgt maximal 30 Minuten. Nach Ablauf dieser Zeit entfällt der Anspruch auf die Führung/Veranstaltung, wobei der vereinbarte Betrag vollständig vom Auftraggeber zu bezahlen ist. Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gruppe verkürzt sich die Führung/Veranstaltung um die Dauer der Wartezeit.

Aufsichtspflicht

Bei Führungen/Veranstaltungen mit Kindern, Jugendlichen oder anderweitig aufsichtsbedürftigen Personen übernimmt der Auftragnehmer nicht die Aufsichtspflicht. Diese verbleibt während der gesamten Veranstaltung beim Auftraggeber.

Haftung

Die Teilnahme an den Führungen/Stadtrallyes erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Diese betragsmäßige Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen.

Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und der Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.